Hilfe zur Erziehung

Wir bieten nach §27ff. SGB VIII ambulante flexible Hilfen zur Erziehung an. Unsere Angebote können sowohl innerhalb als auch außerhalb eines Familiensystems geleistet werden. Es sind sehr individuelle, bedarfsgerechte und alltagsorientierte Unterstützungsangebote.

Flexible Erziehungshilfe in Form einer Erziehungsbeistandschaft nach §30 SGB VIII fokussiert eine altersgerechte Förderung von Kinder und Jugendlichen im familiären Kontext. Die Unterstützung erfolgt durch gezielte Aktivitäten und praktische Hilfen um individuelle Ressourcen zu aktivieren und neue Verhaltensmuster kennenzulernen und einzuüben.

Flexible Erziehungshilfe in Form einer sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) nach §31 SGB VIII hat zum Ziel, das Familiensystem als Ganzes zur Selbsthilfe zu befähigen, bei Entwicklungsproblemen zu beraten, ebenso bei der Bewältigung von Alltagsproblemen zu unterstützen, bei der Lösung von Konflikten und im Kontakt mit Ämtern und Institutionen zu begleiten.

Flexible Erziehungshilfe in Form einer intensiven sozialpädagogischen Einzelbetreuung (INSPE) verfolgt laut Gesetzestext nach §35 SGB VIII das Ziel der sozialen Integration und Förderung einer eigenverantwortlichen Lebensführung des jungen Menschen, innerhalb und außerhalb des familiären Systems.

Flexible Erziehungshilfe in Form einer Hilfe für junge Volljährige, Nachbetreuung nach §41 SGB VIII richtet sich junge Erwachsene, die noch regelmäßig bei anstehenden Aufgaben und Problemen einen Ansprechpartner benötigen. Ziel der Betreuung ist das Erreichen einer weitgehenden Verselbstständigung, d.h. der junge Mensch soll in der Lage sein, ein eigenständiges und selbstverantwortliches Leben im eigenen Wohnraum zu führen.

Einleitung und Durchführung der genannten Leistungen verlaufen immer prozesshaft und in der Regel in drei Phasen:

Kontaktphase
diagnostische Abklärung; Aufbau einer Vertrauensbasis; Vereinbarung von Zielen;
Entwicklung eines Handlungsplanes.

Betreuungsphase
Umsetzung des Handlungsplanes, Sicherung elementarer Grundbedürfnisse; Veränderungen im System werden dokumentiert und bei der Fortschreibung des Hilfeplans berücksichtigt.

Ablösephase und Beendigung
Auswertung der Zielerreichung; Stabilisierung des Erreichten; Verselbständigungsphase ist dadurch gekennzeichnet; dass die Fachkraft ihre Aktivität schrittweise zurücknimmt.

Dauer und Intensität der flexiblen Hilfeangebote bestimmen sich durch den jeweiligen Arbeitsauftrag und richtet sich nach der Bedarfssituation und den daraus resultierenden Arbeitsabläufen. Die entsprechende Ziele werden im Hilfeplanverfahren nach § 36 SGB VIII formuliert.

Zielgruppe
Unsere Dienstleistung richtet sich an alle Familien/Lebensgemeinschaften, Kinder, Jugendliche und junge Volljährige, die in schwierigen Lebenssituationen, einen Unterstützungsbedarf nach §27 SGB VIII haben.

Gesetzliche Grundlagen
• §27 SGB VIII, Hilfen zur Erziehung i.V.m.:
• §30 SGB VIII, Erziehungsbeistandschaft
• §31 SGB VIII, Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH)
• §35 SGB VIII, Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung (INSPE)
• §41 SGB VIII, Hilfe für junge Volljährige / Nachbetreuung